Heilmittelverordung

Heilmittelverordnung 13


Falls Sie Diabetiker und von dem diabetischen Fußsyndrom betroffen sind, kann ihr Arzt unter Umständen eine
 Heilmittelvordnung für die podologische Therapie ausstellen. Sollte dies der Fall sein, dann achten Sie bitte darauf,dass Ihr Arzt Ihnen das Formblatt (Heilmittelverordnung 13) korrekt ausstellt und auch alle Punkte, die für Ihre Behandlung zutreffen ankreuzt. Fragen Sie ihren Podologen nach einem Muster. Alle Punkte, wie Datum, Hausbesuch, Erstbehandlung oder Folgebehandlung, Diagnosen und Anzahl der Behandlungen müssen korrekt ausgefüllt sein, sonst kann ihr Podologe die Verordnung eventuell nicht annehmen.

Für eine Heilmittelverordnung müssen Sie auch Gebühren entrichten. Wieviel, erfahren Sie bei Ihrem Podologen. Er wird Ihnen vor der ersten Behandlung darüber Auskunft geben. Patienten, die von der Gebühr befreit sind, müssen auch hier nichts dazuzahlen. Wichtig ist aber, dass Sie Ihren Befreiungsausweis vorzeigen.


Unsere Podologie Praxis in Krefeld Uerdingen akzeptiert Verordnungen von max. 3 podologischen Behandlungen, je Verordnung. Danach erhält ihr Arzt einen Therapiebericht von uns.

Fragen Sie Ihren Podologen. Er berät Sie gerne.

Praxis für Podologie am Park in Krefeld Uerdingen. Inhaber Marcel Wolters

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